Anwaltskanzlei Rittmeister-Berg

Erbrecht

Vor dem Erbfall

Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Familienangehörige oder Dritte zu übertragen durch 

  • Testamentsgestaltung (Ehegattentestament oder einseitiges Testament)
  • Erbfolgenregelung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbvertrag (z.B. Erbverzichts- oder Pflichtteilsverzichtsverträge)
  • Schenkungen
  • Vermächtnis

Nach dem Erbfall

Klärung Ihrer rechtlichen Stellung als 

  • gesetzlicher Erbe
  • Teil einer Erbengemeinschaft
  • testamentarischer Erbe 
  • Pflichtteilsberechtigter

Möglichkeiten einer Erbausschlagung