Anwaltskanzlei Rittmeister-Berg
Erbrecht
Vor dem Erbfall
Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Familienangehörige oder Dritte zu übertragen durch
- Testamentsgestaltung (Ehegattentestament oder einseitiges Testament)
- Erbfolgenregelung
- Erbauseinandersetzung
- Erbvertrag (z.B. Erbverzichts- oder Pflichtteilsverzichtsverträge)
- Schenkungen
- Vermächtnis
Nach dem Erbfall
Klärung Ihrer rechtlichen Stellung als
- gesetzlicher Erbe
- Teil einer Erbengemeinschaft
- testamentarischer Erbe
- Pflichtteilsberechtigter
Möglichkeiten einer Erbausschlagung